Von Vilters-Wangs wegziehen
Sie ziehen von Vilters-Wangs weg? Hier finden Sie die Informationen, wie Sie sich abmelden können.
Kontakt
Abmeldung / Wegzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden.
Die Abmeldung innerhalb der Schweiz können Sie auch online über eUmzug tätigen.
Die Abmeldung ins Ausland ist nur durch die persönliche Vorsprache am Schalter möglich.
Schweizer Bürger und ausländische Staatsangehörige mit einer C-Bewilligung müssen sich ebenfalls vorgängig beim Steueramt abmelden.
Schweizer Bürgerinnen und Bürgern bringen folgende Unterlagen mit:
- Pass oder Identitätskarte
- Niederlassungsausweis (Schriftenempfangsschein)
Ausländische Staatsangehörige bringen folgende Unterlagen mit:
- Reisepass oder Personalausweis
- Ausländerausweis(e)
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt/Infoschalter | 081 725 37 01 | einwohneramt@vilters-wangs.ch |