Hunde / Hundehaltung
Besitzen Sie einen Hund? Möchten Sie einen Hund? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen dazu.
Mikrochip
Die eidgenössische Tierseuchenverordnung schreibt vor, dass ab 1. Januar 2007 alle Hunde mittels eines Mikrochips gekennzeichnet und in der zentralen Datenbank AMICUS (ehemals ANIS) registriert sein müssen. Die Bezahlung der Hundesteuer hat unabhängig davon weiterhin zu erfolgen.
Die Kennzeichnung der Hunde mittels Mikrochip und die Registrierung in der Datenbank ermöglichen in Seuchenfällen, bei Beissunfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden eine einfache und rasche Abklärung des Hundehalters. Die Tierärzte und die Polizeistationen verfügen über die entsprechenden Lesegeräte.
Die Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe durch den Tierhalter, bei dem der Hund geboren wurde, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden.
AMICUS
Seit dem 1. Januar 2016 hat die neue Hundedatenbank mit dem Namen AMICUS die Hundedatenbank ANIS ersetzt. Die moderne nationale Datenbank www.amicus.ch schafft weiterhin die Voraussetzungen für eine qualitativ hochstehende Registrierung eines jeden Hundes in der Schweiz.
Neu darf ein Hund nur noch auf eine Person registriert werden. Jeder Hund ist somit einem einzigen Hundehalter/einer einzigen Hundehalterin zugeordnet.
Sie sind bereits Hundehalter. Was ist neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie sich bei AMICUS mit Ihrem Login von ANIS einloggen (Stand 31.12.2015).
Sie sind neu Hundehalter (ab 01.01.2016). Was müssen Sie tun?
Personen, welche erstmalig einen Hund halten wollen, müssen sich zuerst bei der Wohngemeinde melden, um als Hundehalter bzw. Hundehalterin registriert zu werden. Anschliessend können sie wie bisher bei ihrem Tierarzt / ihrer Tierärztin den Hund bei der Datenbank AMICUS (ehemals ANIS) registrieren lassen.
Melden Sie sich bei Ihrer Gemeinde und teilen Sie mit, dass Sie Hundehalter sind. Das Login und das Passwort für Amicus werden Ihnen schriftlich zugestellt. Bitte beachten Sie folgende Punkte:
- Sie können E-Mailadresse, Telefon-Nr. und Sprache selbst verwalten. Ausserdem können Sie eine Ferienadresse, den Beginn der Schutzhundausbildung und den Einsatzzweck erfassen.
- Sie können die PetCard nachbestellen.
- Sie müssen Abgabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk), Ausfuhr und Tod Ihres Hundes innerhalb von zehn Tagen selber im AMICUS registrieren oder wenden Sie sich an die Gemeinde.
- Wenn Sie Ihre Personendaten oder Adresse ändern wollen, wenden Sie sich ebenfalls an die Gemeinde.
- Möchten Sie Hundedaten ändern, wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.
Hundelösung
Die Hundetaxe kann bequem gegen Rechnung bezahlt werden. Die obligatorische Registrierung mittels Chip bei der AMICUS macht diese Vereinfachung möglich.
Taxe
Die Hundehalterin oder der Hundehalter entrichtet der Wohnsitzgemeinde für jeden von ihr oder ihm im Kanton gehaltenen Hund, der älter als drei Monate ist, eine Hundesteuer.
Keine Hundesteuer ist zu entrichten für:
- Blindenführ- und Behindertenhunde
- Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen politischen Gemeinde oder einem anderen Kanton eine Hundesteuer entrichtet wurde
- Hunde, die im laufenden Jahr als Ersatz für verstorbene Hunde angeschafft werden
In Vilters-Wangs beträgt die jährliche Hundetaxe:
- CHF 120.- für den ersten Hund und jeden weiteren Hund
Weitere Informationen finden Sie im Hundereglement.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Hundekontrolle | 081 725 37 01 | einwohneramt@vilters-wangs.ch |