Anerkennung
Zur Beurkundung von Anerkennungen ist jede Zivilstandsbeamtin und jeder Zivilstandsbeamte zuständig.
Das Zivilstandsamt berät Sie gerne, welche Dokumente beizubringen sind.
Sobald die entsprechenden Dokumente vorliegen, vereinbaren wir einen Termin für die Anerkennung. Der Vater muss für die Anerkennung persönlich beim Zivilstandsamt vorsprechen.
Weitere Infos finden Sie unter www.kindesanerkennung.ch
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Regionales Zivilstandsamt Sarganserland | 081 725 37 00 | za@vilters-wangs.ch |
Name | Download |
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