Zweiter Wahlgang Gesamterneuerungswahlen
Für die Erneuerungswahl der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission ist ein zweiter Wahlgang erforderlich. Dieser findet am 24. November 2024 statt. Wahlvorschläge müssen bis spätestens Montag, 30. September 2024, 12 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei Vilters-Wangs eingetroffen sein. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichefrist.
Abgabe der Formulare
Die Gemeinderatskanzlei stellt ab sofort die Formulare für Wahlvorschläge und Zustimmungserklärungen zur Verfügung. Die Formulare können bei der Gemeinderatskanzlei (081 725 37 24) bestellt oder von der Homepage heruntergeladen werden.
Stille Wahl
Im zweiten Wahlgang ist auch eine stille Wahl nach den Bestimmungen des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen möglich. Sie kommt zustande, wenn die Zahl der auf allen gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Namen von Kandidierenden der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht (Art. 29 Abs. 1 WAG). Über das Zustandekommen der stillen Wahl entscheidet die Gemeinderatskanzlei.
Zugehörige Objekte
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GPK - Wahlvorschlag 2. Wahlgang (PDF, 59.35 kB) | Download | 0 | GPK - Wahlvorschlag 2. Wahlgang |