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Gemeinde Vilters-Wangs

Öffnungszeiten
Rathaus

Montag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–17.30 Uhr

Dienstag bis Freitag:
08.00–11.30 Uhr
14.00–16.00 Uhr

Inhalt

Amtliche Anzeige / Hausverbot

Gemäss Art. 35bis EGzZGB können amtliche Anzeigen in privatrechtlichen Angelegenheiten durch die Gemeindepräsidentin bzw. den Gemeindepräsidenten am Wohnort des Begehrenden erlassen werden.

Bei der Amtsanzeige handelt es sich nicht um eine Verfügung im Rechtssinne. Die Amtsanzeige ist eine behördliche Mitteilung privatrechtlicher Erklärungen und stellt eine reine Tathandlung dar. Die Amtsanzeige gibt dem Absender einen sicheren Beweis dafür, dass er die Erklärung abgegeben hat.

Die Gesuche müssen schriftlich an das Gemeindepräsidium eingereicht werden.

Preis

Fr. 45.00

Zugehörige Objekte

Name
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