Anmeldung Kindergarten
Kinder werden im Schuljahr nach Vollendung des vierten Lebensjahres schulpflichtig und besuchen den Kindergarten. Stichtag ist der 1. August. Dies bedeutet, dass nur Kinder eingeschult werden, welche vor diesem Tag Geburtstag haben. Eine vorzeitige Einschulung ist nicht möglich.
Eine Rückstellung um ein Schuljahr ist möglich. Dazu ist der Schulverwaltung ein schriftliches Gesuch unter Beilage einer Bescheinigung des Kinderarztes einzureichen.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Datenblatt_KG.pdf (PDF, 14.69 kB) | Download | 0 | Datenblatt_KG.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Schulverwaltung | 081 725 37 29 | benno.lutz@vilters-wangs.ch |