Schulpsychologischer Dienst
Aufgaben des Schulpsychologischen Dienstes
- Beratung für Kinder, Eltern, Lehrpersonen, Behörden und Fachstellen
- Beratung bei erzieherischen oder schulischen Fragestellungen
- Eine Beratung des SPD beinhaltet: Anmeldung, Kontexterklärung, Diagnostik, Beratungsgespräch, Verarbeitung, Entscheidung, Begleitung
Ziel aller schulpsychologischen Bemühungen ist es, dem einzelnen Kind zu einer möglichst optimalen persönlichen und bildungsmässigen Entwicklung zu verhelfen.
Die Beratung gleicht einem gemeinsamen schrittweisen Einkreisen von Problem und Lösung. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen verstehen sich als psychologische Beraterinnen und Berater, welche den Prozess der Suche nach Lösungen unterstützen und steuern. Zur Veränderung einer problematischen Situation müssen Entscheidungen getroffen werden. Soweit wie möglich sollen diese von den Betroffenen selbst gefällt und getragen werden.
Aufgrund der Ergebnisse der schulpsychologischen Beratung können weitere Massnahmen notwendig werden:
- Pädagogisch-therapeutische Massnahmen wie Schulische Heilpädagogik, Legasthenietherapie, Dyskalkulietherapie, Psychomotoriktherapie, Logopädietherapie; letztere wird aufgrund der Abklärung und Beratung durch die Logopädinnen des Schulpsychologischen Dienstes bei den Schulbehörden beantragt.
- Psychologische oder psychotherapeutische Massnahmen wie Erziehungsberatung, systemische Familientherapie, Psychotherapie für das Kind, eine psychologische Begleitung des Kindes oder des ganzen Systems durch die Schulpsychologin usw.
- Medizinische Massnahmen wie die Überweisung an einen Kinderarzt, Augen- oder Ohrenarzt, in eine neuropädiatrische oder neuropsychologische Abklärung oder eine Abklärung und Behandlung beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst.
- der Wechsel des Kindes in eine Kleinklasse oder in eine Sonderschule, Sozialberatung oder vormundschaftliche Massnahmen
- u.a.m.
Weitere Infos erhalten Sie unter: www.schulpsychologie-sg.ch