Gemeindewahlen 2024
Am 22. September 2024 und, im Falle eines zweiten Wahlganges, am 24. November 2024 finden die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden statt. Diese richten sich nach dem Gesetz über Wahlen und Abstimmungen vom 5. Dezember 2018 (WAG; sGS 125.3) und finden an der Urne statt. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen und Unterlagen zu den Gemeindewahlen 2024.
Gemeindebehörden
Die Bürgerschaft wählt an der Urne (vgl. Art. 7 Gemeindeordnung; GO)
- die Gemeindepräsidentin oder den Gemeindepräsidenten
- die Schulpräsidentin oder den Schulpräsidenten
- die weiteren Mitglieder des Gemeinderates
- die Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
Termine
1. Wahlgang: Sonntag 22. September 2024 | |
Dienstag, 23. April 2024 | Fristbeginn Einreichung Wahlvorschläge |
Freitag, 5. Juli 2024, 12.00 Uhr | Fristablauf Einreichung Wahlvorschläge |
Montag, 8. Juli 2024 | Fristablauf Prüfung Wahlvorschläge |
Freitag, 30. August 2024 | Fristablauf Zustellung Stimmmaterial |
2. Wahlgang: Sonntag, 24. November 2024 | |
Dienstag, 24. September 2024 | Fristbeginn Einreichung Wahlvorschläge |
Montag, 30. September 2024, 12.00 Uhr | Fristablauf Einreichung Wahlvorschläge |
Dienstag, 1. Oktober 2024 | Fristablauf Prüfung Wahlvorschläge und Entscheid Zustandekommen stille Wahl |
Donnerstag, 31. Oktober 2024 | Fristablauf Zustellung Stimmmaterial |
Wahlvorschläge
Für diese Wahlen können Wahlvorschläge eingereicht werden. Für den ersten Wahlgang müssen die Wahlvorschläge spätestens am Freitag, 5. Juli 2024 um 12.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei, eintreffen. Das Datum des Poststempels genügt nicht für die Wahrung der Einreichefrist.
Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie (Art. 24 WAG):
- unterzeichnet sind von wenigstens 15 Stimmberechtigten des Wahlkreises;
- höchstens gleich viele Namen von Kandidierenden enthalten, als Mandate zu vergeben sind;
- den Namen jeder kandidierenden Person nur einmal enthalten;
- ausschliesslich Namen von wählbaren Kandidierenden enthalten;
- ausschliesslich Namen von Kandidierenden enthalten, die der Kandidatur schriftlich zugestimmt haben.
Unterzeichner/innen von Wahlvorschlägen können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Eine vorgeschlagene Person kann vor Ablauf der Einreichefrist schriftlich erklären, dass sie die Kandidatur zurückzieht (Art. 26 WAG).
Eingereichte Wahlvorschläge für Erneuerungswahlen 2024
Innerhalb der vorgegebenen Frist, die am 5. Juli 2024, 12.00 Uhr, abgelaufen ist, sind die Wahlvorschläge bei der Gemeinderatskanzlei eingereicht worden.
Folgende Personen stellen sich offiziell zur Wahl:
Gemeindepräsidium:
- Schlegel Patrik, 1976, Gemeindepräsident, Wangs, parteilos (bisher)
Schulpräsidium:
- Gartmann Meinrad, 1970, Masch. Ing. FH / Geschäftsführer, Wangs, parteilos (bisher)
Gemeinderat (3 Sitze)
- Manoranjithan Nirosh, 1992, eidg. dipl. Bauleiter / Inhaber MW Baumanagement AG, Wangs, FDP (bisher)
- Thuner Friedrich, 1964, MBA / Generalagent, Vilters, parteilos (bisher)
- Grünenfelder Monika, 1973, dipl. Betriebsökonomin FH / selbständige Unternehmerin, Vilters, parteilos (neu)
- Kalberer Ivo, 1975, Schreiner-Serviceleiter, Wangs, SVP (neu)
- Schnider René, 1976, dipl. Betriebsökonom FH / dipl. Controller NDS HF, Vilters, parteilos (neu)
Geschäftsprüfungskommission (5 Sitze)
- Hofmann Peter, 1967, kaufm. Angestellter, Wangs, Die Mitte (bisher)
- Rüttner Stefan, 1991, dipl. Agro-Techniker HF / Landwirt, Vilters, Die Mitte (bisher)
- Zimmermann Stefan, 1975, dipl. Betriebswirtschafter HF / kaufm. Angestellter, Wangs, FDP (bisher)
- Dohr-Hidber Thomas, 1977, Firmenkundenberater / selbständiger Immobilienunternehmer, Wangs, FDP (neu)
- Schnider Margot, 1972, dipl. Betriebswirtschafterin HF, Wangs, parteilos (neu)
- Wüst Patrick, 1978, dipl. Ing. / Überwachungsingenieur und Controller (MBA), Vilters, parteilos (neu)
Stimmzettel
Der Stimmzettel trägt die Bezeichnung «Stimmzettel» und nennt den Wahlkreis, das Datum und den Gegenstand der Wahl (Art. 48 WAG). Der Stimmzettel zu Majorzwahlen enthält mit fortlaufender Nummerierung die auf den gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Namen in alphabetischer Reihenfolge, zuerst die bisherigen Kandidierenden mit dem Zusatz «bisher», leere Linien in der Zahl der zu vergebenden Mandate sowie neben jedem Namen und jeder leeren Linie ein Kästchen zum Ankreuzen (Art. 50 WAG).
Stille Wahl
Im zweiten Wahlgang ist für die Wahl der Gemeindebehörden auch eine stille Wahl nach den Bestimmungen des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen möglich. Sie kommt zustande, wenn die Zahl der auf allen gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Namen von Kandidierenden der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht (Art. 29 Abs. 1 WAG). Über das Zustandekommen der stillen Wahl entscheidet die Gemeinderatskanzlei.
Zweiter Wahlgang
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 24. November 2024 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens am Montag, 30. September 2024 um 12.00 Uhr, den Gemeinderatskanzleien einzureichen. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.
Informationen
- Datum
- 8. Juli 2024
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 081 725 37 23 | jasmin.renner@vilters-wangs.ch |