Reglement über den Johannes-und-Maria-Krüppel-Stärk-Fonds
Der Johannes-und-Maria-Krüppel-Stärk-Fonds bezweckt:
- die finanzielle Unterstützung des Alters- und Pflegeheimes der Gemeinde Vilters-Wangs;
- die finanzielle Unterstützung von anderen sozialen und karitativen Einrichtungen mit vorwiegend öffentlicher Trägerschaft in der Gemeinde Vilters-Wangs;
- die Beteiligung an Projekten und Einrichtungen, die Kindern und Jugendlichen der Gemeinde Vilters-Wangs zugutekommen;
- die Förderung und finanzielle Unterstützung zu Gunsten der Jugend in der Gemeinde Vilters-Wangs;
- die Ausrichtung von Beiträgen an bedürftige Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Vilters-Wangs;
- die finanzielle Beteiligung an Projekten für karitative oder soziale Zwecke in der Gemeinde Vilters-Wangs;
- die Ausrichtung von Beiträgen an die Pflegekosten von Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Vilters-Wangs;
- die Beteiligung an Projekten und Einrichtungen, die bedürftigen oder auf Pflege angewiesenen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Vilters-Wangs zugutekommen.
Die Gesetzessammlung der Gemeinde Vilters-Wangs ist seit Anfang Mai 2020 auf der Publikationsplattform des Kantons St. Gallen und der St. Galler Gemeinden aufgeschaltet.
Hier finden Sie den Link zum Reglement über den Johannes-und-Maria-Krüppel-Stärk-Fonds.
Informationen
- Datum
- 28. Dezember 2018
- Herausgeber/-in
- Gemeinderat
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 081 725 37 23 | jasmin.renner@vilters-wangs.ch |