AHV / IV / EO
Als AHV-Gemeindezweigstelle sind wir für Sie in allen Sozialversicherungsfragen die Anlaufstelle und das Bindeglied zur Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA).
Ergänzungsleistungen
Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Falls Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie aufgrund der Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.
Wenn Sie mit uns einen Termin vereinbaren, geben wir Ihnen gerne die für die Berechnung erforderlichen Unterlagen bekannt.
Prämienverbilligung
Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf Prämienverbilligungen (IPV). So kann gezielt die Belastung durch die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gemindert werden.
Sie können sämtliche Formulare rund um die Prämienverbilligung direkt von der Homepage der Sozialversicherungsanstalt herunterladen. Sie finden dort auch weitere wertvolle Informationen dazu.
Kontakt
Individuelle Prämienverbilligung
Die Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Kantons St. Gallen hat ein eigenes Merkblatt für Zuzügerinnen und Zuzüger in den Kanton St. Gallen ausgearbeitet.
Hier finden Sie Informationen für zuziehende Personen.
Unter diesem Link finden Sie das allgemeinde Merkblatt zur IPV.
Online-Schalter Sozialversicherungsanstalt
Online-Dienste der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 081 725 37 01 | svenja.kloter@vilters-wangs.ch |